Verfahren eines Bürgerentscheides

Zur Entscheidung mittels eines Bürgerentscheids, muss entweder eine bestimmte Zahl an Unterschriften der wahlberechtigten Bürger vorliegen oder bestimmte kommunale Vertreter, die gewählt werden müssen, müssen einen Mehrheitsentschluss in einem so genannten Ratsbegehren verfassen.


Die Frage, die dem Bürgerentscheid zugrunde gelegt wird, muss immer pauschal mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten sein und muss die Voraussetzung erfüllen, in das Zuständigkeitsgebiet der Kommune zu fallen. Die kommunalen Vertreter, die gewählt werden müssen, können bei einem Bürgerentscheid jederzeit einen alternativen Gegenvorschlag einreichen, der dann auch zur Abstimmung steht. In diesem Fall müssen die Bürger dann in der Abstimmung über die ursprüngliche Frage abstimmen und gleichzeitig über den Gegenvorschlag der kommunalen Vertreter. In vielen Fällen gibt es in einer solchen doppelten Abstimmung noch die Option seine Präsenz zwischen beiden gestellten Fragen anzugeben. Falls das Ergebnis am Ende zu knapp ausfallen würde, hat man so eine weitere Entscheidungsgrundlage.


Manchmal gibt es passend zum Bürgerentscheid Informationsbroschüren die alle wichtigen Fakten zur Abstimmung noch ein Mal darstellen und erläutern und die Argumente pro und contra der zu entscheidenden Sache übersichtlich illustrieren.

Meistens finden Bürgerentscheide an Sonn- oder Feiertagen statt und gleichen in ihrem Ablauf so ziemlich genau einem Gang zur Wahlurne. Jeder Bürger bekommt sein regionales Abstimmungslokal zugewiesen in dem mehrere  Helfer sitzen, die nach der Abstimmung auch das Auszählen der Stimmen übernehmen. In manchen Fällen finden Bürgerentscheide auch aus organisatorischen und Kostengründen gemeinsam mit Wahlen jeglicher Art statt. Auch eine Briefwahl ist in Bezug auf einen Bürgerentscheid möglich. Alle Kosten des Bürgerentscheids fallen an die Kommune.