Was ist ein Bürgerentscheid?

Mit Hilfe eines Bürgerentscheids können Bürger in einer Demokratie über ganz bestimmte Fragestellungen entscheiden. Zum Bürgerentscheid ist jeder zugelassen der grundsätzlich wahlberechtigt ist. Es ist wichtig, sich darüber im klaren zu sein, dass der Begriff des Bürgerentscheids sich ausschließlich auf kommunaler Ebene bewegt, im Unterschied zum Volksentscheid, der auf Landes- oder Bundesebene vorgenommen wird. Der Bürgerentscheid ist ein Instrument der so genannten direkten Demokratie, weil als Entscheidungsträger der Bürger selbst agiert und kein gewählter Stellvertreter in Form eines regionalen Politikers zwischen geschaltet wird. Seit 1956 gibt es in Baden-Württemberg das Instrument des Bürgerentscheids. Bis 2005 existierte er noch nicht in allen Bundesländern, wurde schließlich aber als letztes in Berlin eingeführt.

Ein Bürgerentscheid kann von den Bürgern über ein so genanntes Bürgerbegehren oder von regionalen politischen Vertretern über ein Ratsbegehren erwirkt werden. Im Grunde ist der Bürgerentscheid nichts anderes als eine Sammlung von Unterschriften die sich immer auf Fragen beziehen müssen, die mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten sind.  Des Weiteren müssen sich die Themen für einen Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene bewegen.

über den Erfolg eines Bürgerentscheids und seinen Ausgang entscheidet zum einen die Mehrheit aller Abstimmenden und zum anderen der Anteil der Wahlberechtigten die ihre Zustimmung geben.

Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich um eine verbindliche Abstimmung. Er ist ganz deutlich von der Bürgerbefragung abzugrenzen, bei der es sich im Grunde nur um eine Meinungsumfrage handelt. Trotz allem hat aber die Kommune noch Einfluss auf das Ergebnis des Bürgerentscheids und kann Bestimmungen erlassen, die nicht mit dem Bürgerentscheid vereinbar sind.